Ab dem 1. Januar 2022 wird es keine neuen Beitragsbemessungsgrenzen für 2022 geben. Die Werte bleiben im Vergleich zu 2021 unverändert. Das wurde jetzt per Verordnung vom Kabinett beschlossen. Die wichtigsten Werte rund um die Beitragsbemessungsgrenze 2022 stellen wir in diesem Beitrag vor.
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Beitragsbemessungsgrenze GKV 2022 & PKV 2022
Die Beitragsbemessungsgrenze 2022 für die GKV liegt bei 4.837,50 € pro Monat. Auf das Jahr gesehen liegt die Grenze somit bei 58.050 Euro.
Monat | Jahr | |
2022 | 4.837,50€ | 58.050€ |
2021 | 4.837,50€ | 58.050€ |
Veränderung in % | keine Veränderung | keine Veränderung |
Veränderung absolut | keine Veränderung | keine Veränderung |
In der Tabelle ist die Veränderung der Beitragsbemessungsgrenzen zwischen 2021 und 2022 dargestellt. Wie deutlich zu erkennen ist, gab es keine Veränderung. Es fand also keine Erhöhung bzw. Anpassung statt.
Versicherungspflichtgrenze 2022
Im Zuge der Beitragsbemessungsgrenzen-Anpassung wird auch immer die Versicherungspflichtgrenze angepasst. Der Unterschied zwischen Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze könnte ihr hier nachlesen.
Monat | Jahr | |
2021 | 5.362,50€ | 64.350€ |
2020 | 5.212,50€ | 62.550€ |
Veränderung in % | ca. 2,88% | ca. 2,88% |
Veränderung absolut | 150€ | 1.800€ |
Die Versicherungspflichtgrenze wird auf 64.350 Euro pro Jahr bzw. 5.362,50€ Pro Monat angehoben. Arbeitnehmer, die mehr als 64.350€ pro Jahr verdienen, können sich freiwillig privat versichern.
Gesetzliche Rentenversicherung 2022
Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung bleibt für 2022 ebenfalls unverändert. Bei der Rentenversicherung wird zwischen der allgemeinen und der knappschaftlichen Rentenversicherung unterschieden. Bei der Rentenversicherung gibt es noch eine Unterscheidung zwischen dem Beitrittsgebiet Ost und dem Beitrittsgebiet West.
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Beitragsbemessungsgrenze allgemeine Rentenversicherung 2022
Die Grenzen für die Beitragsbemessung in der allgemeinen Rentenversicherung werden zum 01. Januar 2022 angehoben.
Der monatliche Beitrag für Bewohner aus dem Beitrittsgebiet Ost steigt um 50€ auf 6.750 Euro monatlich. Damit liegt die jährliche Bemessungsgrenze bei 81.000€.
Für Rentner aus dem Beitrittsgebiet West wird die Grenze ebenfalls angepasst. Sie wird um 50€ pro Monat sinken, womit die monatliche Grenze bei 7.050€ liegt. Auf Jahressicht beläuft sich der bemessungsfähige Beitrag auf 84.600 Euro.
Monat Ost | Monat West | Jahr Ost | Jahr West | |
2022 | 6.750€ | 7.050€ | 81.000€ | 84.600€ |
2021 | 6.700€ | 7.100€ | 80.400€ | 85.200€ |
Beitragsbemessungsgrenze knappschaftliche Rentenversicherung 2022
Monat Ost | Monat West | Jahr Ost | Jahr West | |
2022 | 8.350€ | 8.650€ | 102.000€ | 105.600€ |
2021 | 8.250€ | 8.700€ | 99.000€ | 104.400€ |