Sie möchten wissen, wie hoch die Beitragsbemessunsgrenze der Rentenversicherung 2022 ist? Dann wird Ihnen dieser Beitrag auf jeden Fall weiterhelfen. Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine Größe der Sozialversicherungen. Sie gibt die Höhe des Entgeltes an, dass maximal zur Berechnung der Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung zu Grunde gelegt wird. Alles, was über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, wird nicht beitragspflichtig.
Dies ist für einige Versicherte günstig, da so für den Differenzbetrag keine Beiträge gezahlt werden müssen. Allerdings wird dieser Differenzbetrag dadurch auch nicht bei einer möglichen Krankengeldberechnung berücksichtigt.
Die Beitragsbemessungsgrenzen für die Rentenversicherung ab dem 01.01.2022 gelten, finden Sie an dieser Stelle.
Die Beitragsbemessungsgrenze wird jährlich an die Einkommensentwicklung angepasst. Zum 1. Januar jeden Jahres wird sie per Rechtsverordnung neu festgelegt. Dies geschieht durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Einverständnis des Bundesrates.
Anzeige
* powered by TARIFCHECK24 GmbH
Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung 2022: Das sind die Grenzen
Die Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung 2022 liegt bei 7.050,00 € (West) und 6.750,00 € (Ost). Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen jeweils 9,30 % Beiträge für die Rentenversicherung. Somit liegt der Höchstbetrag für den Arbeitnehmer bei der Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung 2022 bei 655,65 € (West) und 627,75 € (Ost). Die Unterscheidung zwischen West und Ost hängt mit der ehemaligen Trennung von Deutschland und der damit verbundenen schwächeren Wirtschaft und Infrastruktur im Osten zusammen.
Höhe der Beitragsbemessungsgrenze in der knappschaftlichen Rentenversicherung [2022]
Neben der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es noch die knappschaftliche Versicherung. In dieser sind Arbeitnehmer versichert, die eine der folgenden Bedingungen erfüllen:
- Beschäftigung in einem knappschaftlichen Betrieb
- überwiegende oder ausschließliche Verrichtung knappschaftlicher Arbeiten
- Wahrnehmung von berufsständischen Interessen des Bergbaus in einer Organisation der Arbeitnehmer oder Arbeitgeber
- Beschäftigung bei den Oberbergämtern, bergmännischen Prüfstellen, Bergämtern, Rettungsstellen oder Forschungsstellen (inklusive fünf Jahre Beitragszahlung in der knappschaftlichen Rentenversicherung vor Aufnahme dieser Beschäftigung.)
Bei der knappschaftlichen Rentenversicherung beträgt der Beitragssatz insgesamt 24,70 %. Davon zahlt 15,4 % der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer zahlt wie in der gesetzlichen Rentenversicherung 9,3 %. Insgesamt sind die gezahlten Beiträge durch die höheren Zahlungen des Arbeitgebers also größer als in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Die Entwicklung der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung
Die Entwicklung der Beitragsbemessungsgrenzen ist in den letzten Jahren konstant gestiegen. Die letzte Senkung des Wertes gab es im Jahr 2011. Damals wurde sie um einen Prozent gesenkt.
Auch in den nächsten Jahren ist aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung eher mit einer Steigerung der Beitragsbemessungsgrenze zu rechnen. Das Gleiche gilt für die Versicherungs- bzw. Jahresarbeitsentgeltgrenze, die sich genauso entwickelt wie die Beitragsbemessungsgrenze.
Somit handelt es sich bei der Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung 2022 um den höchsten bisherigen Wert als Beitragsbemessungsgrenze. Je besser es dem Land und der Wirtschaft geht, desto höher ist die Beitragsbemessungsgrenze, denn die Bürger verdienen dann auch mehr Geld.
Die jährliche Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze wird anhand eines bestimmten Verhältnisses ermittelt. Es handelt sich um das Verhältnis, in dem auch die Bruttogehälter je Arbeitnehmer vom aktuellen zum vergangenen Kalenderjahr stehen. Dabei wird der Betrag jeweils auf das nächsthöhere Vielfache von 50,00 € pro Monat bzw. 600,00 € pro Jahr aufgerundet. Eine Ausnahme zu dieser Regel stellte das Kalenderjahr 2003 dar. In diesem Jahr wurde die Beitragsbemessungsgrenze von dieser Regel abweichend einmalig deutlich stärker angehoben.
Im Folgenden auszugsweise die Beitragsbemessungsgrenzen der Rentenversicherung von den Jahren 2017 bis 2021, aus denen die beschriebene Steigerung deutlich hervorgeht.
Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung 2021 – BBG RV 2021
Das Kabinett hat für das Jahr 2021 eine Erhöhung beschlossen. Die BBG RV 2021 für das Gebiet West stieg auf 7.100,00 € (+200 Euro) monatlich, die Beitragsbemessungsgrenze für das Beitrittsgebiert Ost auf 6.700,00 € monatlich, was einen Erhöhung um 250 Euro bedeutet.
Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung 2020 – BBG RV 2020
Im Vergleich zum Jahr 2019 erfolgte auch für das Jahr 2020 eine Erhöhung der BBG für die Rentenversicherung. Die BBG West stieg auf 6.900,00 €, was einer Erhöhung von 200,00 € entspricht. Die BBG Ost wurde auf 6.450,00 € angepasst, was einem Anstieg von 300,00 € gleichkommt.
Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung 2019 – BBG RV 2019
Im Jahr 2019 betrug die Beitragsbemessungsgrenze in den Beitrittsgebiet West 6.700,00 € monatlich. Im Beitrittsgebiet Ost betrug sie 6.150,00 € monatlich. Dies ist eine Erhöhung im Vergleich zum Vorjahr um 200,00 € im Westen und 350,00 € im Osten.
Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung 2018 – BBG RV 2018
Im Jahr 2018 betrug die Beitragsbemessungsgrenze in den West 6.500,00 € bzw. Ost 5.800,00 € monatlich. Dies bedeutet einen Anstieg für das Jahr 2018 von 150,00 € im Westen und 100,00 € im Osten im Vergleich zum Vorjahr.
Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung 2017 – BBG RV 2017
Im Jahr 2017 betrug die Beitragsbemessungsgrenze für das Gebiet West 6.350,00 € monatlich und 5.700,00 € monatlich für das Gebiet Ost.
Wie ersichtlich ist, liegt die Steigerung in den einzelnen Jahren bei wenigen 100,00 €. Im Westen ist sie relativ konstant mit 150,00 € – 200,00 €. Im Osten schwankt die Steigerung etwas stärker und reicht in den betrachteten Jahren von 100,00 bis 350,00 €.
Zum Vergleich: wie bereits erwähnt gab es im Jahr 2003 einen sehr starken Anstieg außerhalb der beschriebenen Regeln. In diesem Jahr stieg die Beitragsbemessungsgrenze im Westen auf 7.200,00 € und auf 6.000,00 € an im Osten. Dies sind die stärksten Erhöhungen in der Beitragsbemessungsgrenze seit deren Bestehen.
Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung Tabelle
Ost | West | |
2022 | 6.750,00 € | 7.050,00 € |
2021 | 6.700,00 € | 7.100,00 € |
2020 | 6.450,00 € | 6.900,00 € |
2019 | 6.150,00 € | 6.700,00 € |
2018 | 5.800,00 € | 6.500,00 € |
2017 | 5.700,00 € | 6.350,00 € |